Gutachten
im Fachgebiet Psychiatrie (nicht forensisch)
Gutachten
Gerichtsgutachten im Fachgebiet der allgemeinen Psychiatrie (nicht-forensisch) für Verfahren im Betreuungsrecht für Amtsgerichte (Betreuungsgericht), Behörden (z.B. Gesundheitsamt) sowie gutachterliche Tätigkeit für gerichtliche Parteigutachten (Einzelgutachten / Privatgutachten). Schwerpunkte in der Begutachtung sind Persönlichkeitsstörungen und ihre Berührungspunkte mit forensischen Themen (bspw. Glaubwürdigkeit, Geschäftsfähigkeit, Willensbildung), Traumafolgestörungen (kPTBS, dissoziative Störungen), Angststörungen, Depression, wahnhafte Störungen und Schizophrenie. Die Kosten für die Begutachtung richten sich nach der Vergütungstabelle zur Entschädigung (M1 bis M3) sowie vertraglicher Einigung für Privatgutachten. Die Kosten sind aufgrund Zeitaufwand und Komplexität sehr variabel.